- Ausfuhrdokumente
Die Grundlage jeder Ausfuhrsendung besteht aus der Handelsrechnung, der Packliste, dem Beförderungsdokument (z. B. Frachtbrief oder Luftfrachtbrief) und je nach Ware aus zusätzlichen Bescheinigungen wie Ursprungszeugnissen, Pflanzenschutzerklärungen oder Ausfuhrgenehmigungen.
- Anmeldung beim Zoll
Der Exporteur oder sein Spediteur gibt über das elektronische Zollsystem eine Ausfuhranmeldung (EX-A) ab. Damit wird die Sendung offiziell bei den Zollabwicklung angemeldet.
- Kontrolle und Freigabe
Der Zoll prüft, ob die Dokumente korrekt sind, und führt gegebenenfalls eine physische Kontrolle durch. Nach der Genehmigung erhält die Sendung eine Ausgangsbestätigung und kann ihre Reise fortsetzen.
- Umgang mit Zöllen und Vorschriften
Obwohl bei der Ausfuhr innerhalb der EU in der Regel keine Einfuhrzölle oder Mehrwertsteuer anfallen, gelten im Bestimmungsland oft Zollabwicklung oder Beschränkungen. Wenn Sie diese im Voraus kennen, können Sie Verzögerungen oder zusätzliche Kosten vermeiden.
- Transport und Verfolgung
Nach der Freigabe wird die Sendung in das Zielland transportiert. Dort erfolgt eine erneute Zollabfertigung zur Verzollung und Anwendung der lokalen Vorschriften.