<p><img src="https://neelevat-analytics.com/matomo.php?idsite=1&amp;rec=1&amp;bots=1" style="border:0;" alt=""/>

Einfache Mehrwertsteuer mit OSS für EU-Verkäufe

Mit dem neuen OSS-System können Sie Ihren Bestand in einem niederländischen Lager aufbewahren und mit nur einer Registrierung Waren an Verbraucher in der gesamten EU versenden.

Erfahren Sie, wie sich die EU-Mehrwertsteuergesetzgebung für Fernverkäufe an Privatpersonen/E-Commerce ab Juli 2021 geändert hat. Der One-Stop-Shop (OSS) der Union wurde eingeführt, um die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Mit nur einer vierteljährlichen Erklärung in Ihrem Registrierungsland können Sie die Mehrwertsteuer für alle Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU melden und abführen. Dies spart Zeit und Geld, da die Notwendigkeit einer mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierung, -erklärung und -zahlung entfällt. Wir liefern auch problemlos Waren an Unternehmen und Lagerhäuser wie Amazon oder Groupon, bei denen es keinen Eigentumsübergang während der Lieferung gibt.

Erhalten Sie sofort Ihr Angebot

Frage oder Preis anfordern? Antwort innerhalb von 60 Minuten!

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Sie stimmen unserer Datenschutzrichtlinie zu.

Kontakt

Danny Bongers
Geschäftsentwicklung

+31 85 109 7204
danny.bongers@neelevat.com

Erhalten Sie sofort Ihr Angebot

Frage oder Preis anfordern? Antwort innerhalb von 60 Minuten!

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Sie stimmen unserer Datenschutzrichtlinie zu.

Erhalten Sie sofort Ihr Angebot

Frage oder Preis anfordern? Antwort innerhalb von 60 Minuten!

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Sie stimmen unserer Datenschutzrichtlinie zu.

Kontakt

Angel Hierro
Geschäftsführer Spanien

+34 609 077 098
angel.hierro@neelevat.com

Steuerliche Vertretung

OSS über Neele-Vat

Neele-Vat bietet OSS-Registrierung für EU- und Nicht-EU-Unternehmen, einschließlich allgemeiner Steuervertretung (AFV). Wir kümmern uns um Ihre OSS-Registrierung und Umsatzsteuererklärung in den Niederlanden. Mit einer Artikel 23-Lizenz können Ihre Waren aus Nicht-EU-Ländern ohne direkte Zahlung der Mehrwertsteuer eingeführt und in einem niederländischen Lager für den Senden an Ihre Kunden gelagert werden.

Mit einer niederländischen OSS-Registrierung können Sie von den Niederlanden aus an Verbraucher in der gesamten EU verkaufen. Ihre Kunden zahlen die Mehrwertsteuer zu dem in ihrem Land geltenden Satz, und Neele-Vat erklärt und führt diese Mehrwertsteuer an die zuständigen Steuerbehörden ab.

Hinweis: Verkäufe aus Lagern in anderen EU-Ländern erfordern eine MwSt-Registrierung in diesen Ländern. B2C-Verkäufe in den Niederlanden, B2B-Verkäufe und die Verbringung von Waren zwischen EU-Lagern unterliegen weiterhin der regulären niederländischen Mehrwertsteuererklärung.

Unsere Experten können Ihnen helfen mit

IOSS für Einfuhren in die EU

Verkaufen Sie Waren von außerhalb der EU direkt an Verbraucher in der EU? Dann können Sie möglicherweise den Import One-Stop Shop (IOSS) nutzen. Damit müssen Sie bei der Einfuhr keine Mehrwertsteuer abführen. Die Mehrwertsteuer wird dem Kunden in Rechnung gestellt und bei der Abgabe der IOSS-Meldung abgeführt. Nur Sendungen bis zu 150 € können über IOSS abgewickelt werden. Bei Sendungen über 150 € oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken müssen Sie die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr entrichten.

Neele-Vat bietet keine IOSS-Registrierung oder -Meldung an. Für die Einfuhr von B2C-Sendungen über 150 € über die Niederlande können wir jedoch AFV mit einer Artikel 23-Lizenz anbieten. Diese kann mit einer OSS-Registrierung für die Meldung von Folgeverkäufen wie oben beschrieben kombiniert werden.

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Vertretung

Das OSS-System ist eine einzige Anlaufstelle, die es Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Ländern liefern, ermöglicht, die in ihrem Heimatland fällige Mehrwertsteuer zentral zu erklären und zu entrichten. Damit entfällt die Notwendigkeit, sich in jedem einzelnen EU-Land für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen.

Nein, die Teilnahme am OSS ist freiwillig. Ohne OSS-Registrierung müssen Sie jedoch möglicherweise in jedem EU-Land, in das Sie liefern, die Mehrwertsteuerpflicht erfüllen.

Nein, die OSS-Regelung gilt nur für die Erklärung der Mehrwertsteuer, die bei Fernverkäufen innerhalb der EU anfällt. Um die Mehrwertsteuer zurückzufordern, müssen Sie in jedem EU-Land die entsprechenden Verfahren anwenden

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zoll

Wenn Sie in Länder außerhalb der EU exportieren, müssen Sie die Zollabfertigung organisieren, damit die Waren die EU offiziell verlassen können. Dies beginnt mit dem Zusammentragen der richtigen Ausfuhrdokumente (z. B. Handelsrechnung, Packliste und Transportdokumente) und der Einreichung einer elektronischen Ausfuhranmeldung beim Zoll. Der Zoll prüft die Dokumente (und nimmt manchmal auch eine physische Kontrolle der Sendung vor), stellt bei Genehmigung eine Ausgangsbestätigung aus, und dann kann die Sendung ins Ausland befördert werden. Eine gute Vorbereitung und korrekte Unterlagen helfen, Verzögerungen, Geldstrafen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Eine EORI-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen benötigen, um Waren in oder aus der EU beim Zoll abfertigen zu können. Sie benötigen sie, sobald Sie Zollformalitäten für die Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhr erledigen müssen; ohne EORI-Nummer kann der Zoll Ihre Sendung nicht bearbeiten. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Neele-Vat hilft seinen Kunden bei komplexen Zollverfahren durch fachkundige Unterstützung und vollständige Abwicklung aller notwendigen Formalitäten. Sie kümmern sich um Zollanmeldungen, EORI-Registrierung, Genehmigungen und Dokumentation, kommunizieren im Namen des Kunden mit dem Zoll und sorgen dafür, dass die Sendungen reibungslos, vorschriftsmäßig und ohne unnötige Verzögerungen durch den Zoll kommen, sowohl für Importe als auch für Exporte. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Zolllager bieten den Vorteil, dass Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass Sie direkt Einfuhrzölle und Steuern zahlen müssen. So können Sie Cashflow sparen, Lagerbestände flexibel verwalten und Waren nur dann bearbeiten (z. B. importieren, reexportieren oder verarbeiten), wenn es logistisch oder steuerlich günstig ist. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Beim Import zahlen Sie Mehrwertsteuer auf die eingeführten Waren, können diese aber oft in Ihrer Mehrwertsteuererklärung zurückfordern; beim Export in Länder außerhalb der EU beträgt die Mehrwertsteuer in der Regel 0 %, sofern Sie die richtigen Dokumente vorlegen können. Eine gute Handhabung der Mehrwertsteuer vermeidet unnötige Kosten und stellt sicher, dass Sie die Zoll- und Steuervorschriften einhalten. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Als Zollspediteur kümmert sich Neele-Vat um alle Zollformalitäten für Ihre Sendungen und sorgt dafür, dass die Waren reibungslos und ohne Verzögerungen über die Grenze kommen. Sie geben Erklärungen ab, kümmern sich um EORI und Genehmigungen, kommunizieren mit dem Zoll und stellen sicher, dass die Dokumente sowohl für Importe als auch für Exporte korrekt und rechtzeitig eingereicht werden. Das Ergebnis: Ihr Logistikprozess läuft reibungslos und gesetzeskonform ab. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Für Einfuhren in die EU benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente: eine Handelsrechnung (mit Wert, Incoterms und Partien), eine Packliste (mit Inhalt und Gewicht), eine Zollanmeldung (elektronisch eingereicht), Ihre EORI-Nummer und spezielle Zertifikate oder Genehmigungen (z. B. Pflanzenschutz- oder CE-Zertifikate). Diese Dokumente werden benötigt, um die Sendung durch den Zoll zu bringen und die Mehrwertsteuer/Einfuhrzölle korrekt zu behandeln. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Bei der Zollabfertigung werden die Sendungen offiziell angemeldet und geprüft, damit sie ein- oder ausgeführt werden können. Dies beginnt mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente (wie Handelsrechnung, Packliste und Zollanmeldung), die dann vom Zoll geprüft und gegebenenfalls physisch inspiziert werden. Wenn alles in Ordnung ist, erteilt der Zoll die Freigabe für die Durchfuhr, die Lieferung oder die weitere Ausfuhr der Waren. Durch korrekte und rechtzeitige Anmeldungen werden Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermieden. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Bei Luftfracht benötigt der Zoll in der Regel folgende Dokumente: den Luftfrachtbrief (Transportdokument), eine Handelsrechnung mit Wert und HS-Codes und eine Packliste mit Inhalt und Gewichten; diese bilden die Grundlage für die elektronische Zollanmeldung. Je nach Art der Waren benötigen Sie außerdem zusätzliche Bescheinigungen wie Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse oder Genehmigungen für besondere Produkte (z. B. gefährliche Stoffe oder pflanzliche Erzeugnisse/Lebensmittel). Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

AEO steht für Authorised Economic Operator (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) und ist ein international anerkanntes Gütesiegel, das anzeigt, dass ein Unternehmen in seinen Zoll- und Sicherheitsverfahren zuverlässig ist. Es bedeutet, dass das Unternehmen strenge Compliance-, Sicherheits- und Verwaltungsanforderungen erfüllt hat und daher bei der Ein- und Ausfuhr schneller und mit weniger Kontrollen durch den Zoll gehen kann. Damit profitiert Ihre Sendung von einer schnelleren Abwicklung, weniger Kontrollen und einem besseren Ruf im internationalen Handel. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Bei gefährlichen Gütern erfolgt die Zollabfertigung über zusätzliche Kontrollen und Dokumente zusätzlich zur Standardanmeldung. Sie müssen die Sendung richtig einstufen und die korrekten Daten angeben (z. B. UN-Nummer und Sicherheitsinformationen), die elektronische Zollanmeldung einreichen und oft zusätzliche Genehmigungen oder Erklärungen vorlegen. Der Zoll bewertet dies und kann zusätzliche Kontrollen durchführen; erst wenn alles korrekt ist und für sicher erklärt wurde, wird die Sendung für den Transport oder die Lieferung freigegeben. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Für Lebensmittel und pharmazeutische Produkte gelten beim Zoll zusätzlich zu den Standarddokumenten wie Rechnungen und Packlisten besonders strenge Vorschriften. Das bedeutet, dass die Sendungen den Lebensmittel- und Produktsicherheitsstandards sowie den korrekten HS-Klassifizierungen entsprechen müssen und oft spezielle Zertifikate erforderlich sind, z. B. Veterinär- oder Pflanzenschutzerklärungen für Lebensmittel und GDP- oder Gesundheitszertifikate für pharmazeutische Produkte. Die Zollabwicklung überwachen diese Anforderungen und die ordnungsgemäße Dokumentation genau, um die Lebensmittelsicherheit, die Produktintegrität und die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Einfuhrzölle sind Steuern, die Sie auf den Wert importierter Waren zahlen, wenn diese in ein Land eingeführt werden, während Verbrauchssteuern zusätzliche Abgaben auf bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabak und Kraftstoff sind. Einfuhrzölle dienen vor allem dem Handelsschutz und dem Marktzugang, während Verbrauchssteuern den Verbrauch bestimmter Waren erschweren sollen. Möchten Sie mehr wissen? Lesen Sie den Artikel hier.

Zollfachwissen spart Zeit und Kosten für Exportunternehmen, da Fehler, Verzögerungen und unnötige Kontrollen vermieden werden. Mit korrekten Anmeldungen, korrekten Klassifizierungen und rechtzeitiger Einreichung verlaufen Export- und Importverfahren reibungsloser, mit geringerem Risiko von Bußgeldern, zusätzlichen Kontrollen oder Blockaden beim Zoll, mit kürzeren Durchlaufzeiten und weniger Verwaltungsaufwand. Möchten Sie mehr erfahren? Lesen Sie den Artikel hier.

Optionen des Zolls

Wir bieten umfassende Unterstützung bei verschiedenen Zollformalitäten im Zusammenhang mit Ausfuhr-, Einfuhr-, Lager- und Transitsendungen. Wir unterstützen Sie auch bei Veterinärkontrollen und beraten Sie in spezifischen Zoll- und Steuerfragen. Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service.