Der Gefahrguttransport erfolgt in klaren Schritten, die ganz auf Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften ausgerichtet sind:
- Klassifizierung und Identifizierung
Laut IATA werden Waren in eine von neun Gefahrgutkategorien eingestuft, wie z. B. Sprengstoffe, Gase, entzündliche Flüssigkeiten, giftige Stoffe und Lithiumbatterien.
- Verpackung
Die Fracht wird nach den strengen Verpackungsvorschriften (PI) der IATA DGR verpackt. Es sind nur zugelassene UN-Verpackungen erlaubt.
- Etikettierung und Kennzeichnung
Jedes Paket wird mit eindeutigen Etiketten und Markierungen versehen, die die Art der Gefahr angeben. Dies ist für eine schnelle und korrekte Abfertigung auf Flughäfen unerlässlich.
- Dokumentation
Eine Versendererklärung für gefährliche Güter ist obligatorisch. Dieses Dokument enthält alle Angaben zu den gefährlichen Gütern und wird von der Fluggesellschaft und dem Zoll geprüft.
- Sicherheitskontrollen und Annahme
Vor dem Abflug werden die Sendungen von speziell geschultem Personal der Fluggesellschaft und des Flughafens kontrolliert. Erst nach Genehmigung darf die Fracht an Bord gehen.
- Flug und Überwachung
Während des Transports werden die Güter in speziellen Abteilen untergebracht, die oft von anderen Gütern getrennt sind. Die digitale Überwachung gibt Aufschluss über Status und Bedingungen.
- Zollabfertigung und Weiterbeförderung
Bei der Ankunft erfolgt die Zollabfertigung. Neele-Vat sorgt dann für einen sicheren Weitertransport auf der Straße oder Schiene, ganz im Einklang mit den ADR-Vorschriften.